Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen für bestellte Arbeiten.

Allgemein

Die Bedingungen gelten zwischen CemeCon Scandinavia A/S (CC Scan) und einem Kunden (Anforderer) für alle von CC durchgeführten Aufgaben. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen in der Bestellung oder Annahme durch den Anforderer sind nicht gültig, es sei denn, diese Bedingungen wurden von CC Scan schriftlich akzeptiert.

1. Inhalt der Aufgabe

  • Die Art des Auftrags, der Inhalt und die wirtschaftlichen Bedingungen werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Zeitplan, Kostenvoranschlag usw. werden als grobe Schätzung angegeben, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Falls CC Scan absehen kann, dass sich der Preis oder der Zeitplan gemäß der Vereinbarung erheblich ändern oder dass erhebliche Hindernisse für die Aufgabe auftreten werden, wird der Anforderer darüber informiert und ist folglich berechtigt, die Arbeit zu ändern oder einzustellen, vgl. Absatz 5.1.
  • CC Scan hat Anspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeit, unabhängig davon, ob die erwarteten Ergebnisse des Auftraggebers erreicht werden oder nicht, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, dass die Bezahlung von CC Scan davon abhängt, dass konkrete und spezifizierte Ergebnisse erreicht werden.
  • CC Scan ist berechtigt, einen Dritten mit dieser Aufgabe zu betrauen.

2. Berufsgeheimnis

CC Scan zeigt Vertraulichkeit in Bezug auf Kommentare zu den Aufgabenlösungen und den vereinbarten Aufgaben. Wünscht der Anforderer eine tatsächliche Geheimhaltung z.B. von Know-how des Anforderers, das CC Scan bei einer Aufgabenlösung kennengelernt hat, so muss hierüber eine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

3. Rechte in Bezug auf die Ergebnisse der Aufgabe

Know-how und andere immaterielle Rechte, die CC Scan im Zusammenhang mit einer Aufgabenlösung entwickelt oder wahrnimmt, gehören CC Scan, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Anforderer kann diese Rechte für seinen eigenen Gebrauch gemäß einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien oder dem eindeutig vermuteten Umfang nutzen.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Beauftragte Aufgaben werden in der Regel zu Festpreisen auf der Grundlage eines Angebots ausgeführt.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnet CC Scan Zinsen in Höhe von 1½% pro angefangenen Monat für den ausstehenden Betrag.

5. Rechte ändern und stornieren

  • Wenn der Antragsteller die Einstellung oder Verschiebung der Arbeiten anordnet, vgl. Absatz 1.2. die bereits geleistete Arbeit muss gemäß der Rechnung bezahlt werden, ebenso wie der Anforderer CC Scan die Kosten für die stornierte oder verschobene Arbeit erstatten muss, die CC Scan ungeachtet der Stornierung oder Verschiebung bereits akzeptiert hat, wie z.B. die Kosten an einen Dritten zu zahlen.
  • Änderungen der Beschreibung oder des Umfangs der Aufgabe können außerdem nur durch eine schriftliche Zustimmung von CC Scan vorgenommen werden.

6. Anpassung der Haftung

  • Nach den allgemeinen Haftungsregeln des dänischen Rechts haftet CC Scan gegenüber dem Auftraggeber für Fehler und Versäumnisse bei der Ausführung des Auftrags mit den Einschränkungen, die in den Abschnitten 6.2.-6.11 aufgeführt sind. CC Scan ist unter keinen Umständen verantwortlich für defizitäre Bedingungen und Umstände, die nicht auf Fehler oder Irrtümer von CC Scan zurückzuführen sind.
  • Wenn die Arbeit mit einer Aufgabe gestoppt oder verschoben wird (siehe. Absatz 5, dann ist CC Scan von jeglicher Verantwortung für Mängel und Fehler für den Teil der Arbeit befreit, der bereits erledigt ist.
  • CC Scan haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Ratschlägen oder Dienstleistungen von CC Scan entstehen, wenn die Nutzung außerhalb des Rahmens der gestellten Aufgabe oder des beschriebenen Zwecks erfolgt.
  • CC Scan ist nur dann für Verzögerungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags für den Anforderer verantwortlich, wenn CC Scan gesondert schriftlich zugesagt hat, den Auftrag zu einem festen Termin abzuschließen.
  • CC Scan haftet nicht für die von Dritten ausgeführten Arbeiten, es sei denn, der Dritte wird von CC Scan beauftragt, ohne dass er dem Anforderer vorgeschlagen oder von diesem genehmigt wurde.
  • Wenn eine oder mehrere Parteien – neben CC Scan – für den Anforderer verantwortlich sind, haftet CC Scan nur für den Teil des Verlustes des Anforderers, der dem Teil der Gesamtverantwortung entspricht, der von CC Scan verursacht wurde.
  • Wenn CC Scan im Namen des Auftraggebers akzeptiert hat, zu überwachen, dass die Leistungen eines Dritten für den Auftraggeber vertragsgemäß sind, haftet CC Scan nur für den Schaden, der dem Auftraggeber dadurch entsteht, dass CC Scan nicht rechtzeitig dagegen protestiert hat, dass die Leistung nicht vertragsgemäß ist. Auf diese Weise ist die Verantwortung von CC Scan subsidiär im Vergleich zu der Verantwortung, die der Anfragende gegenüber dem Dritten geltend machen kann, und darüber hinaus unterliegt CC Scan den Einschränkungen in Absatz 6.
  • Wenn CC Scan Muster oder Materialien vom Anforderer erhält, haftet CC Scan für Verluste oder Schäden an den erhaltenen Waren, wenn mit dem Anforderer schriftlich vereinbart wurde, dass die angegebenen Muster/Materialien zurückgeschickt werden sollen. Darüber hinaus hängt in solchen Fällen die Verantwortung von CC Scan davon ab, dass CC Scan nachweislich grobe Fahrlässigkeit an den Tag gelegt hat, und die Verantwortung von CC Scan kann niemals den Materialwert der erhaltenen Probe oder des erhaltenen Materials übersteigen. Wenn die Rückgabe von Proben und Materialien nicht vereinbart wurde, erfolgt die Lagerung bei CC Scan bis 6 Monate nach Beendigung des Auftrags.
  • CC Scan kann höchstens für den direkten Verlust des Anforderers verantwortlich gemacht werden. Auf diese Weise ist CC Scan nicht für Betriebsverluste, entgangene Gewinne oder andere indirekte Gewinne verantwortlich. Die Gesamthaftung von CC Scan für Schäden an Personen, Sachen und Vermögenswerten kann unter keinen Umständen DKK 1.000.000 pro Schaden übersteigen.
  • Wenn CC Scan von einem Dritten für Schäden an Personen, Sachen und Vermögenswerten verantwortlich gemacht wird, die durch die Arbeit von CC Scan verursacht wurden, einschließlich der Produkthaftung, ist der Anforderer verpflichtet, CC Scan für jede Verantwortung zu entschädigen, die über das hinausgeht, was der Anforderer gemäß den Regeln in diesem Absatz 6 gegenüber CC Scan geltend machen kann. CC Scan kann verlangen, dass der Anfragende die Führung eines solchen Falles im Namen von CC Scan übernimmt.
  • CC Scan kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die nicht innerhalb von 5 Jahren, nachdem CC Scan die Leistung erbracht hat, für die die Haftung begründet ist, geltend gemacht werden. Darüber hinaus hängt die Haftung von CC Scan davon ab, dass der Anfragende von einer möglichen Schadensersatzpflicht von CC Scan Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Ungeachtet der genannten Frist von 5 Jahren haftet CC Scan nicht für Schäden, die auf den Kenntnissen und der Technik beruhen, die zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags verfügbar waren und die nicht vorhersehbar waren.

7. Rechtsstreitigkeiten

Alle Streitigkeiten zwischen CC Scan und dem Anforderer werden nach dänischem Recht mit dem See- und Handelsgericht Kopenhagen als Gerichtsstand geregelt.

März 2006

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